In Österreich hat die Kur eine lange Tradition, und viele wissen, dass die Versicherung einen Teil zahlen kann. Aber wann genau, wie läuft der Antrag, und was gilt für private Aufenthalte in einem Gesundheitshotel? Hier bekommst du einen verständlichen Überblick. Er ersetzt keine Beratung durch deine Versicherung.
- Eine Kur auf Kosten der Versicherung braucht einen ärztlich begründeten Antrag und findet in Vertragseinrichtungen statt.
- Meist ist die Pensionsversicherung zuständig, je nach Versicherung auch die Krankenkasse oder ein anderer Träger. Eine Zuzahlung ist üblich.
- Private Aufenthalte in Gesundheitshotels zahlst du in der Regel selbst, dafür wählst du Haus, Zeitpunkt und Programm frei.
Wer zahlt eine Kur in Österreich?
Zuständig ist der Versicherungsträger, bei dem du versichert bist. Für viele Berufstätige ist das die Pensionsversicherung, denn sie will mit der Kur die Arbeitsfähigkeit erhalten. Je nach Situation kann auch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die SVS für Selbständige oder die BVAEB zuständig sein.
Die klassische Kur heißt bei der Pensionsversicherung heute oft „Gesundheitsvorsorge Aktiv“. Sie verbindet Anwendungen mit Bewegung und Schulung für den Alltag.
So läuft der Antrag
Der Weg ist bei allen Trägern ähnlich.
- Deine Ärztin oder dein Arzt füllt den Antrag aus und begründet, warum die Kur medizinisch sinnvoll ist
- Der Antrag geht an deinen Versicherungsträger, der ihn prüft
- Wird er bewilligt, bekommst du einen Platz in einer Vertragseinrichtung, oft mit Wartezeit
- Für jeden Tag zahlst du eine Zuzahlung, die vom Einkommen abhängt. Wer wenig verdient, kann davon befreit sein
Kassenkur und Gesundheitshotel sind zwei verschiedene Wege, und beide können ihren Platz haben.
Und private Gesundheitsaufenthalte?
Ein Aufenthalt in einem Gesundheitshotel wie den Häusern auf Luxly ist in der Regel privat. Die Versicherung zahlt ihn meist nicht, auch wenn dort Ärzte arbeiten. Dafür entscheidest du selbst, wann, wo und wie lange du gehst, und musst auf keine Bewilligung warten.
Prüfen lohnt sich trotzdem: Manche private Zusatzversicherungen beteiligen sich an Gesundheitsaufenthalten, und einzelne ärztliche Leistungen vor Ort können je nach Vertrag erstattet werden. Frag am besten vor der Buchung nach.
Steuer und Arbeitgeber
Ist ein Aufenthalt ärztlich verordnet und medizinisch notwendig, können Kosten unter Umständen als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer gelten, mit einem Selbstbehalt. Für reine Erholung gilt das nicht. Lass dich im Zweifel steuerlich beraten.
Manche Arbeitgeber unterstützen Gesundheitsangebote für ihre Mitarbeitenden. Fragen kostet nichts.
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Kur der Versicherung?
Meist rund drei Wochen. Die genaue Dauer legt der Versicherungsträger fest.
Kann ich mir das Kurhaus aussuchen?
Bei einer Kur der Versicherung nur eingeschränkt, du kannst Wünsche angeben. Bei einem privaten Aufenthalt wählst du frei.
Zahlt die ÖGK eine Mayr-Kur im Hotel?
In der Regel nicht, weil es ein privater Aufenthalt ist. Frag aber bei einer privaten Zusatzversicherung nach, ob sie sich beteiligt.
Luxly bietet keine medizinische Beratung. Ob ein Programm für dich passt, klärst du mit dem Ärzteteam des Hauses oder deiner Ärztin bzw. deinem Arzt.



